Die Projektgruppe arbeitet auf ehrenamtlicher Basis. Um die Projektziele zu
erreichen, sind wir auf die Mithilfe der Mitbürgerinnen und Mitbürger
angewiesen. Jeder kann etwas dazu beitragen!
Beobachten und melden
Immer wieder erreichen uns Hinweise auf bevorstehende Sanierungsmaßnahmen
an Häusern, bei denen Nistplätze vermutet werden oder bekannt sind.
Oft genügt ein Gespräch mit dem Eigentümer, um die Situation zu
klären und Abhilfe zu schaffen.
Melden Sie bitte Ihre Mauersegler-Beobachtungen telefonisch, per Post oder
per E-Mail an die
Sie sind Besitzer eines mehrstöckigen Wohnhauses in einem Stadtteil mit
bekannten Brutvorkommen und planen eine Sanierungsmaßnahme? Falls bereits
Nistplätze vorhanden sind, sind Sie zu deren Erhalt verpflichtet (siehe hierzu
die Hinweise weiter unten). Durch die
Bereitstellung von neuen Nisthilfen können Sie zusätzlich zur
Erhaltung des Mauerseglers beitragen. Wir beraten Sie dabei gerne.
Aufgefundenen Jungvögeln Hilfe leisten
Sobald die Zeit der ersten Flugversuche gekommen ist (etwa ab Mitte Juli),
gibt es immer wieder Fälle von Jungvögeln, die ihre Kräfte
überschätzt haben und unsanft am Boden landen. Kommt man einem
abgestürzten Jungtier rechtzeitig zu Hilfe, kann man oft das
entkräftete Tier wieder aufpäppeln, bis es für einen neuen
Flugversuch bereit ist.
Pflegetipps für gefundene Mauersegler gibt es beim Bund Naturschutz.
In einigen wenigen Notfällen kann auch ein Pflegeplatz gesucht werden.
Das Projekt durch Spenden unterstützen
Wenn Sie das Mauersegler-Projekt durch eine Geldspende unterstützen
möchten, verwenden Sie bitte diese Bankverbindung:
Obwohl der Mauersegler durch internationale und nationale Gesetze geschützt
ist, geht sein Bestand zurück. Die Sanierung von Altbauten führt meist
zur Zerstörung der Nistplätze. Die einfachste Möglichkeit, eine
Beeinträchtigung der Tiere zu vermeiden, ist, die Renovierungsarbeiten
außerhalb der Brut und Aufzuchtszeit (Mai bis Juli) der Mauersegler zu
legen. Auch schon das Aufstellen eines Gerüstes in diesem Zeitraum kann
eine ernsthafte Behinderung darstellen, da die Tiere für den Start aus dem
Nest eine freie Abflugbahn benötigen.
Sollte die Zerstörung einer Niststätte, auch außerhalb der
Brutsaison, unvermeidlich sein, wird eine Ausnahmegenehmigung unter Auflagen
seitens der Höheren Naturschutzbehörde (Regierung von Mittelfranken,
Ansbach) erforderlich. In größeren Fällen ist zur Prüfung
der Zerstörung eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
erforderlich. Im Rahmen dieses Fachgutachtens wird der Umfang des Eingriffs
ermittelt und es erfolgen Vorschläge für Ersatzmaßnahmen, die in
der Regel als CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality measures)
zu erfolgen haben. Diese Vorschläge werden von der höheren
Naturschutzbehörde geprüft und abgewogen.
Folgende Auflagen kommen hier in Betracht:
ein Eingriff ist nur außerhalb der relativ kurzen Brut- und Nistzeit der
Mauersegler zulässig;
es sind rechtzeitig vor der nächsten Brutsaison
Nistmöglichkeiten (Umfang und Art abhängig vom Einzelfall) bereit zu
stellen.
Dies kann kostengünstig mit Hilfe von Niststeinen oder Nistkästen
(erhältlich beim Bund Naturschutz) geschehen. Richtig eingebaut, sind sie
in der Fassade kaum erkennbar.
Achtung: Bauherr und Architekt sind für die Einhaltung der gesetzlichen
Bestimmungen verantwortlich. Sollten artenschutzrechtliche Belange missachtet
werden, kann auch ein kostenintensiver Baustopp drohen.
Agenda-Gruppe und Bund Naturschutz helfen durch Beratung. Im Merkblatt
für Architekten (erhältlich beim Bund Naturschutz) sind die
wichtigsten Hinweise zusammengefasst.